AGB Geschäftskunden (B2B)
Stand: August 2026
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit ALL STAR GARAGE, insbesondere für Werkstatt-, Diagnose-, Software-, Tuning-, Abschlepp-, Transport-, Handels- und Fahrzeugbeschaffungsleistungen. Vertragspartner ist der im aktuellen Impressum bezeichnete Rechtsträger von ALL STAR GARAGE. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur nach ausdrücklicher Zustimmung.
2. Unternehmereigenschaft
Der Kunde bestätigt, den Vertrag im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit abzuschließen. ALL STAR GARAGE kann einen geeigneten Nachweis verlangen.
3. Angebote und Preise
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich bezeichnet wurden. Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Zusatzarbeiten, Ersatzteile, Betriebsstoffe, Diagnosezeiten, Fremdleistungen, Transport- und Entsorgungskosten werden gesondert berechnet.
4. Kostenvoranschläge und Diagnose
Kostenvoranschläge sind nur bei ausdrücklicher Kennzeichnung verbindlich. Diagnose-, Prüf-, Mess-, Zerlegungs- und Fehlersucharbeiten sind auch ohne anschließenden Reparaturauftrag sowie bei sporadischen oder nicht abschließend feststellbaren Fehlern zu vergüten.
5. Zusatzarbeiten
Notwendige Zusatzarbeiten dürfen ohne erneute Zustimmung ausgeführt werden, wenn ein Aufschub weitere Schäden verursachen könnte und die Mehrkosten 15 Prozent des erwarteten Nettoauftragswerts nicht überschreiten. Weitergehende Zusatzarbeiten werden abgestimmt.
6. Mitwirkungspflichten
Der Kunde hat bekannte Mängel, Vorschäden, Umbauten, Softwareveränderungen, Tuning, frühere Reparaturversuche und sicherheitsrelevante Auffälligkeiten vollständig mitzuteilen. Er trägt die durch unrichtige oder verschwiegene Angaben verursachten Mehrkosten und Schäden, soweit ALL STAR GARAGE diese nicht zu vertreten hat.
7. Fristen, Abnahme und Abholung
Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich bestätigt wurden. Fristen verlängern sich bei fehlender Mitwirkung, Lieferproblemen, höherer Gewalt, Serverstörungen, zusätzlichen Schäden und unvorhersehbaren technischen Schwierigkeiten. Die Abnahme gilt insbesondere mit vorbehaltloser Übernahme oder geschäftlicher Nutzung als erfolgt.
8. Zahlung, Pfandrecht und Standkosten
Rechnungen sind bei Abholung oder Abnahme ohne Abzug fällig. ALL STAR GARAGE kann Vorschüsse verlangen und besitzt wegen fälliger Forderungen gesetzliche Zurückbehaltungs- und Pfandrechte. Nach drei Werktagen ab Benachrichtigung können angemessene Standkosten entstehen; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
9. Ersatzteile und kundeneigene Teile
Für Qualität, Herkunft, Zulässigkeit, Vollständigkeit, Passgenauigkeit und Haltbarkeit kundeneigener Teile übernimmt ALL STAR GARAGE keine Gewährleistung. Zusätzlicher Aufwand wird berechnet. Die Haftung für die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Montage bleibt unberührt.
10. Diagnose, Software und Steuergeräte
Ein bestimmter Diagnoseerfolg wird nur bei ausdrücklicher Vereinbarung geschuldet. Softwareupdates, Codierungen und Programmierungen sind von Fahrzeug, Hardware, Herstellerzugang, Serververfügbarkeit und vorhandenen Veränderungen abhängig. Für bereits beschädigte Steuergeräte, manipulierte Software, Fremddaten oder nicht originale Umbauten haftet ALL STAR GARAGE nicht, sofern der Schaden nicht selbst verursacht wurde.
11. ECU- und TCU-Optimierung
Der Geschäftskunde ist für Abnahme, Eintragung, Betriebserlaubnis, Versicherung, Garantie-, Steuer- und Emissionsfolgen verantwortlich. Motorsport-, Export- oder Testversionen dürfen ohne Zulassung nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
12. Probefahrten und Drittunternehmen
Der Kunde gestattet erforderliche Probe-, Diagnose-, Prüf- und Überführungsfahrten. ALL STAR GARAGE darf fachlich geeignete Drittunternehmen mit Spezialarbeiten beauftragen und bleibt Vertragspartner, sofern keine direkte Beauftragung vereinbart wurde.
13. Abschleppung und Transport
Zusatzkosten können insbesondere durch Nacht-, Sonn- und Feiertagseinsätze, Wartezeiten, Leerfahrten, erschwerte Bergung, nicht roll- oder lenkfähige Fahrzeuge, zusätzliche Sicherung und externe Verwahrung entstehen.
14. Fahrzeughandel und Sachmängel
Fahrzeugangaben erfolgen nach bestem Wissen und sind nur bei ausdrücklicher Erklärung garantiert. Der gewerbliche Käufer hat das Fahrzeug vor Vertragsschluss zu untersuchen. Bei gebrauchten Fahrzeugen und Teilen ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig und nicht anders vereinbart. Ausgenommen sind Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Arglist, Garantien, Personenschäden und zwingende Haftung.
15. Untersuchung und Mängelrüge
Ist der Kauf für beide Seiten ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die Ware unverzüglich zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung konkret anzuzeigen. § 377 HGB bleibt unberührt.
16. Nacherfüllung
Bei berechtigten Mängeln steht ALL STAR GARAGE zunächst das Recht zur Prüfung und Nacherfüllung zu. Arbeiten Dritter werden nur ersetzt, wenn ein Notfall vorlag, Nacherfüllung verweigert wurde oder eine erforderliche Frist erfolglos abgelaufen ist.
17. Verjährung
Mängelansprüche aus Werkleistungen verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab Abnahme, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, Garantien, Personenschäden oder zwingend längeren gesetzlichen Fristen.
18. Haftung
ALL STAR GARAGE haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Arglist, Garantien und zwingender gesetzlicher Haftung. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung bei wesentlichen Vertragspflichten auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt; bei nicht wesentlichen Pflichten ist sie ausgeschlossen.
19. Vorschäden und Mitverschulden
Keine Haftung besteht für vorhandene Mängel, normalen Verschleiß, Materialermüdung, Korrosion, frühere unsachgemäße Reparaturen, Eingriffe Dritter, Weiterfahrt trotz Warnung oder Defekte außerhalb des Auftrags, sofern ALL STAR GARAGE diese nicht verursacht hat. Mitverschulden des Kunden wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
20. Aufrechnung und Eigentumsvorbehalt
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Gelieferte Fahrzeuge, Teile und Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von ALL STAR GARAGE. Forderungen aus zulässiger Weiterveräußerung werden in Höhe der offenen Forderungen abgetreten.
21. Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Backnang. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Backnang Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit zulässig.
22. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben Vertrag und übrige Bestimmungen wirksam. Anstelle unwirksamer Regelungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.