AGB Privatkunden
Stand: August 2026
Diese Bedingungen gelten für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen ALL STAR GARAGE und privaten Kunden, insbesondere für Wartung, Inspektion, Reparatur, Diagnose, Fahrzeugelektronik, Softwarearbeiten, Reifen-, Klima-, Bremsen- und Fahrwerksarbeiten, 3D-Achsvermessung, Autoglas, PDR, Abschleppleistungen, Fahrzeughandel und Fahrzeugbeschaffung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
2. Angebote und Vertragsschluss
Angebote und Kostenschätzungen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Online-Termin-, Kontakt- und Wunschfahrzeuganfragen sind kostenlos und unverbindlich. Ein Vertrag oder verbindlicher Termin entsteht erst durch ausdrückliche Bestätigung oder gesonderte Auftragserteilung.
3. Auftragsumfang und Zusatzarbeiten
Maßgeblich ist der vereinbarte Auftrag. Werden weitere Mängel oder notwendige Zusatzarbeiten festgestellt, stimmen wir diese grundsätzlich vor Ausführung mit dem Kunden ab. Der Kunde hat bekannte Vorschäden, Umbauten, Softwareänderungen und frühere Reparaturversuche vollständig mitzuteilen.
4. Kostenvoranschlag und Diagnose
Ein Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich erklärt wurde. Diagnose-, Prüf-, Zerlegungs- und Fehlersucharbeiten sind auch dann zu vergüten, wenn kein Reparaturauftrag erteilt wird, der Fehler sporadisch auftritt oder innerhalb der zunächst vorgesehenen Prüfzeit nicht abschließend festgestellt werden kann.
5. Preise und Zahlung
Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind bei Abnahme oder Fahrzeugübergabe ohne Abzug fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
6. Fertigstellung und Abholung
Fertigstellungstermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen durch zusätzliche Schäden, fehlende Ersatzteile, Herstellerfreigaben, Serverstörungen oder unvorhersehbare technische Schwierigkeiten verlängern die Frist angemessen. Nach Fertigstellung ist das Fahrzeug innerhalb angemessener Frist abzuholen.
7. Zurückbehaltungsrecht und Standkosten
Bis zur vollständigen Zahlung fälliger Forderungen kann das Fahrzeug im gesetzlich zulässigen Umfang zurückbehalten werden. Wird ein abholbereites Fahrzeug trotz Benachrichtigung nicht innerhalb angemessener Frist abgeholt, können nach vorherigem Hinweis angemessene Standkosten berechnet werden.
8. Ersatzteile und kundeneigene Teile
Je nach Auftrag verwenden wir Original-, Ident-, Austausch- oder sonstige technisch geeignete Teile. Für Qualität, Zulässigkeit, Passgenauigkeit und Haltbarkeit vom Kunden bereitgestellter Teile übernehmen wir keine Beschaffenheitsgarantie. Für die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Montage haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
9. Diagnose, Software und Steuergeräte
Bei komplexen oder sporadischen Fehlern kann eine stufenweise Diagnose erforderlich sein. Softwareupdates, Codierungen und Anlernvorgänge hängen von Fahrzeug, Steuergerät, Herstellerportal, Zugangsberechtigung, Hardware- und Softwarestand sowie stabiler Spannungsversorgung ab. Ein bestimmter Diagnose- oder Softwareerfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
10. ECU- und TCU-Optimierungen
Optimierungen erfolgen nur nach technischer Prüfung und gesonderter Vereinbarung. Änderungen können Betriebserlaubnis, Eintragungspflichten, Versicherungsschutz, Herstellergarantie, Abgasverhalten und Haltbarkeit beeinflussen. Als Motorsport-, Export- oder Testversion gekennzeichnete Änderungen dürfen ohne erforderliche Zulassung nicht im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden.
11. Autoglas und Versicherung
Auf Wunsch unterstützen wir bei der Schadenabwicklung und rechnen, soweit möglich, direkt mit der Kaskoversicherung ab. Die Kostenübernahme richtet sich ausschließlich nach Versicherungsvertrag und Entscheidung des Versicherers. Selbstbeteiligungen und nicht übernommene Beträge trägt der Kunde.
12. PDR und Hagelschäden
Das Reparaturergebnis hängt von Lage, Größe, Anzahl und Zugänglichkeit der Dellen sowie vom Zustand des Lacks ab. Vorschäden, Nachlackierungen und Spachtelstellen sind vor Auftragserteilung mitzuteilen.
13. Abschlepp-, Bergungs- und Transportleistungen
Der Preis richtet sich nach Auftrag und tatsächlichen Einsatzbedingungen. Zusatzkosten können insbesondere bei Nacht-, Sonn- und Feiertagseinsätzen, Wartezeiten, erschwerter Bergung, nicht roll- oder lenkfähigen Fahrzeugen sowie zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen entstehen.
14. Fahrzeughandel
Für Fahrzeugkäufe gilt vorrangig der schriftliche Kaufvertrag. Angaben in Anzeigen sind keine Beschaffenheitsgarantie, sofern sie nicht ausdrücklich als solche vereinbart werden. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Sachmängelrechte. Eine zulässige Verkürzung der Verjährungsfrist bei gebrauchten Fahrzeugen bedarf einer wirksamen gesonderten Vereinbarung.
15. Wunschfahrzeug
Eine Wunschfahrzeuganfrage ist kostenlos und unverbindlich. Ein verbindlicher Such-, Vermittlungs-, Beschaffungs- oder Kaufauftrag entsteht erst durch gesonderte schriftliche Vereinbarung.
16. Gewährleistung und Nacherfüllung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Bei Beanstandungen ist ALL STAR GARAGE zu informieren und Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung zu geben. Keine Ansprüche bestehen für Schäden, die nachweislich durch normale Abnutzung, unsachgemäße Nutzung, nachträgliche Arbeiten Dritter oder Missachtung erteilter Hinweise verursacht wurden.
17. Haftung
ALL STAR GARAGE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, übernommenen Garantien und nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Pflichten ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
18. Vorschäden und Kundenangaben
ALL STAR GARAGE haftet nicht für bereits vorhandene Mängel, normalen Verschleiß, Materialermüdung, Korrosion, verdeckte Vorschäden oder Defekte außerhalb des Auftrags, sofern diese nicht durch unsere Arbeiten schuldhaft verursacht wurden. Der Kunde haftet für Folgen unrichtiger oder verschwiegener Angaben, soweit er diese zu vertreten hat.
19. Probefahrten
Der Kunde gestattet erforderliche Probe-, Prüf-, Diagnose- und Überführungsfahrten sowie Fahrten zur Hauptuntersuchung oder zu spezialisierten Partnerbetrieben.
20. Persönliche Gegenstände
Wertgegenstände, Bargeld und persönliche Dokumente sind vor Übergabe aus dem Fahrzeug zu entfernen. Für nicht ausdrücklich zur Verwahrung übernommene Gegenstände haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
21. Datenschutz und Streitbeilegung
Personenbezogene Daten werden nach den geltenden Datenschutzvorschriften verarbeitet. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
22. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleiben der Vertrag und die übrigen Bestimmungen wirksam; anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.